|
Wir freuen uns, dass Sie erwägen, einige Tage oder Wochen in unserem Haus zu verbringen. Zur Erleichterung der Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt möchten wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen vorab beantworten.
Wann habe ich Anspruch auf Tagespflege? Anspruch auf Tagespflege mit Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegekasse hat jeder Pflegebedürftige, der in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wird. Die Pflegekasse übernimmt dann die Pflegekosten der Tagespflege im Rahmen der Sachleistungshöchstgrenzen.
- Pflegestufe 0: Keine
- Pflegestufe 1: im Wert bis zu 440,00 € (bis 31.12.2011), ab 01.01.2012: 450,00 Euro
- Pflegestufe 2: im Wert bis zu 1.040,00 € (bis 31.12.2011), ab 01.01.2012: 1.100,00 Euro
- Pflegestufe 3: im Wert bis zu 1.510,00 € (bis 31.12.2011), ab 01.01.2012: 1.550,00 Euro
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Maximalbeträge für alle Leistungen der Tagespflege und ambulanten Pflege gelten. Wenn Sie also unsere Tagespflege besuchen und einen Pflegedienst beauftragt haben z. B. bei der Körperpflege zu helfen, kann es sein, dass die Sachleistungen nicht ausreichen und Sie deshalb auch anteilig die Pflegekosten selber tragen müssen.
Zu diesen Fragen beraten wir Sie aber gern individuell, sprechen Sie uns an. Bitte stellen Sie rechtszeitig, am besten gleichzeitig mit der Anmeldung bei uns, den Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne dabei.
Was kostet die Tagespflege? Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Pflegestufen (Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen). Die Einzel- und Gesamtkosten können Sie aus der folgenden Tabelle entnehmen:

Die Pflegekosten der Tagespflegegäste in den Pflegestufen 1,2 und 3 werden von den Pflegekassen im Rahmen der Sachleistungen übernommen. Unterkunft und Verpflegung sowie die Pflegekosten der Pflegestufe 0 werden Ihnen als Tagespflegegast in Rechnung gestellt. Leistungen können jedoch individuell kombiniert werden. Der höchstmögliche Gesamtanspruch aus der Kombination von Leistungen der Tages- und Nachtpflege mit ambulanten Sachleistungen oder dem Pflegegeld steigt durch die Reform auf das 1,5fache des bisherigen Betrags. Werden also bspw. 50 Prozent der Leistung der Tagespflege in Anspruch genommen, besteht künftig daneben noch ein 100-prozentiger Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung. Letzterer erhöht sich allerdings nicht, wenn weniger als 50 Prozent der Leistung für die Tagespflege in Anspruch genommen werden.
Was bringe ich mit und wie komme ich nach Frielendorf? Bitte bringen Sie alle Medikamente die Sie im Laufe des Tages zu sich nehmen müssen mit. Aber auch Dinge, die Sie zu Hause während der Tageszeit gerne tun, z.B. Ihre Zeitung, ein Buch, Ihre Patientenkarten, Ihr Strickzeug oder ähnliches, wir werden mit Ihnen gemeinsam den Tag gestalten und Raum für Ihre Lieblingsbeschäftigung schaffen. Darüber hinaus benötigen wir vor der ersten Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung (Lungentuberkulose).
Pflegehilfsmittel Die von Ihnen auch zu Hause benutzten Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Gehwagen, Inkontinenzprodukte, Gehstock, Schienen usw. bringen Sie bitte ebenfalls mit. Bei Inkontinenzprodukten sollten Sie, wie bei der persönlichen Kleidung, auf eine ausreichende Menge achten und ggf. zusätzliche Kleidung zum Wechseln mitbringen.
Transport Wir bieten Ihnen einen Hol- und Bringdienst von und nach Frielendorf. Daneben können Sie sich aber auch von Angehörigen oder Freunden bringen und holen lassen. Wenn Sie unseren Fahrdienst nicht in Anspruch nehmen und selbst für den Transport sorgen, reduziert sich der Tagessatz (siehe Preistabelle und Beispiel).
Wer kann als Tagespflegegast bei uns aufgenommen werden? Die Tagesprogramme bieten regelmäßig Gelegenheit, verlorene Fertigkeiten neu zu üben und ggf. zu festigen. Bei entsprechender Nachfrage kann dies auch durch gezielte Ergotherapie unterstützt werden.Darüber hinaus sind Sie natürlich herzlich eingeladen, unsere Tagespflege bei einem persönlichen Besuch kennenzulernen und einen unverbindlichen „Schnuppertag“ zu buchen.
Grundsätzlich können in unserer Tagespflege Gäste aller Pflegestufen betreut werden. Voraussetzung ist, dass Sie mit Rollstuhl, Gehwagen oder Gehstock mobil sind oder auch ohne Hilfe laufen können (nicht bettlägerig). Für die medizinische Betreuung nehmen wir bei Bedarf Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, in Notfällen stehen aber auch die örtlichen Ärzte zur Verfügung.
|